Baulichkeit - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1335707
#MaisonIndividuelle #Forclusion #IselsbergStronach #BundeslandTyrol #BezirkLienz #Autriche

maison individuelle Iselsberg-Stronach Vente forcée Autriche | QR-CODE ...
maison individuelle
forclusion
valeur estimée, de marché € 180 000 (≈ dkr 1 344 000)
AT-9992 Iselsberg-Stronach, Iselsberg Nr. 71
Bundesland Tyrol, Autriche
Information de contacte :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 13.04.2026 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock
Versteigerungsort: Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock
La finance
Date de la vente aux enchères 13.04.2026
1 344 000)
valeur estimée, de marché € 180 000 (≈
Domaines
Surface habitable968,75 pieds carré
Terrain0,22 acre
Description
Die Liegenschaft EZ 124, Katastralgemeinde 85015 Iselsberg, befindet sich in der Gemeinde Iselsberg-Stronach, nahe der Kärntner Landesgrenze. Nahe dem Grundstück verläuft die B107 Großglocknerstraße. Grundbücherlich ist ein Zufahrtsrecht zur Liegenschaft über das Grundstück 526 von der B107 kommend zur Liegenschaft EZ 124 einverleibt.
Die Liegenschaft befindet sich am Rande des Ortsgebiets von Iselsberg-Stronach auf ca. 1.100 Metern Höhe.
Es liegt ein rechtskräftiger Baubescheid vor. Die Gesamtfläche der Liegenschaft befindet sich im Freiland nach § 41 TROG 2022.
Die Liegenschaft wurde als Familien- und Wochenendhaus baugenehmigt und mit Bescheid der Gemeinde Iselsberg-Stronach vom 30.06.1955, Zahl 153-9/55.
Die Liegenschaft ist nicht an das örtliche Trinkwasser- bzw. Kanalnetz angeschlossen. Ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz ist vorhanden. Die Abwässer werden über einen Sickerschacht abgeleitet. Im Grundbuch ist ein Wasserbezugsrecht an Grundstück 525 grundbücherlich einverleibt. Der Wasserbezug wird seitens Josef Suntinger, 9992 Iselsberg/Stronach, Iselsberg 1 abgerechnet.
Der Energieverbrauchkennwert beträgt 145 Kilowattstunden.
Am zu versteigernden Gebäude wurde ein nicht genehmigter Zubau errichtet. Die Entfernung dieses Zubaus und die Wiederherstellung des Baukonsens gemäßen Zustandes wurde mit Bescheid der Gemeinde Iselsberg vom 15.05.2023 bescheidmäßig beschlossen. Das Vollstreckungsverfahren hinsichtlich der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes ist derzeit am Laufen. Der Kostenvorschuss hinsichtlich der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen ist bei der Behörde einbezahlt und wurde seitens der Vollstreckungsbehörde die Firma
MACHBAU zur Entfernung der Nichtkonsens gemäßen Bauten beauftragt.
Betreffend der mit Bescheid vom 15.05.2023 abzutragenden Gebäudeteilen ist festzuhalten,
dass es sich nur um einen kleinen Zubau bzw. einen Holzschuppen handelt. Es ist diesbezüglich auf den Abbruchbescheid und die dazugehörende Lichtbildbeilage zu verweisen.
Vadium: 18.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 180.000,00 EUR
Die Liegenschaft befindet sich am Rande des Ortsgebiets von Iselsberg-Stronach auf ca. 1.100 Metern Höhe.
Es liegt ein rechtskräftiger Baubescheid vor. Die Gesamtfläche der Liegenschaft befindet sich im Freiland nach § 41 TROG 2022.
Die Liegenschaft wurde als Familien- und Wochenendhaus baugenehmigt und mit Bescheid der Gemeinde Iselsberg-Stronach vom 30.06.1955, Zahl 153-9/55.
Die Liegenschaft ist nicht an das örtliche Trinkwasser- bzw. Kanalnetz angeschlossen. Ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz ist vorhanden. Die Abwässer werden über einen Sickerschacht abgeleitet. Im Grundbuch ist ein Wasserbezugsrecht an Grundstück 525 grundbücherlich einverleibt. Der Wasserbezug wird seitens Josef Suntinger, 9992 Iselsberg/Stronach, Iselsberg 1 abgerechnet.
Der Energieverbrauchkennwert beträgt 145 Kilowattstunden.
Am zu versteigernden Gebäude wurde ein nicht genehmigter Zubau errichtet. Die Entfernung dieses Zubaus und die Wiederherstellung des Baukonsens gemäßen Zustandes wurde mit Bescheid der Gemeinde Iselsberg vom 15.05.2023 bescheidmäßig beschlossen. Das Vollstreckungsverfahren hinsichtlich der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes ist derzeit am Laufen. Der Kostenvorschuss hinsichtlich der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen ist bei der Behörde einbezahlt und wurde seitens der Vollstreckungsbehörde die Firma
MACHBAU zur Entfernung der Nichtkonsens gemäßen Bauten beauftragt.
Betreffend der mit Bescheid vom 15.05.2023 abzutragenden Gebäudeteilen ist festzuhalten,
dass es sich nur um einen kleinen Zubau bzw. einen Holzschuppen handelt. Es ist diesbezüglich auf den Abbruchbescheid und die dazugehörende Lichtbildbeilage zu verweisen.
Vadium: 18.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 180.000,00 EUR
Exposition
#BezirkLienz
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